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Zahnarzt
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Zahnarzt

Dies ist eine Berufsbezeichnung für den Arzt der Zahnmedizin. Diesen Beruf gibt es schon zeit des fünften Jahrhundert vor Christus. Um den Beruf erlernen zu können, muss man ein Studium von zehn Semestern absolvieren. Das Studium teilt sich in je fünf Semestern vorklinischen und klinischen Teilen auf. Die Studienzeit mit den Prüfungen dauert zehn Semester und sechs Monate. Dies ist auch für einen Zahnarzt Berlin im Studium nicht anders.

Ein angehender Zahnarzt muss drei Prüfungen absolvieren: die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Zahnärztliche Vorprüfung und die Zahnärztliche Prüfung. Nach bestanden Studium kann er die so genannte Approbation als Arzt beantragen. Ein Kieferorthopäde ist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium noch vier Jahre lang eine Weiterbildung absolviert hat. Er befasst sich mit der Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen, Erkrankungen der Zähne, um die Verhütung von Krankheiten im Mundbereich und um die Kiefergelenke. Aber auch das vorbeugen gegen Mundgeruch gehört zur Behandlung. Der Zahnarzt verwendet bildgebende diagnostische Systeme, um erfolgreich behandeln zu können.

Er fertigt auch die losen und festen Zahnspangen an. Es ist kaum zu klauben, das der Oralchirurg auch zu der Berufsgruppe des Zahnarztes gehört. Dieser muss sein ganz normales Studium zum Zahnarzt machen und auch schaffen. Danach macht er einfach eine Hypnoseausbildung und eine Weiterbildung die insgesamt vier Jahre dauert. Er ist dann Ausgebildet um kleine chirurgische Eingriffe im Mundhöhlenbereich vorzunehmen. Ein großer Teil der Zahnärzte unterliegen den gesetzlichen Krankenkassen, die Vertragszahnärzte, werden sie genannt. Ein solcher Arzt wird gezwungen ein Mitglied vom Landesverband zu werden. Er bekommt eine Krankenkassenzulassung nach mindestens zwei Jahren Assistentenzeit. Diese Zeit muss er in einer zulässigen Klinik oder Praxis machen. Sein Recht wird durch die Landes Zahnärztekammer vertreten, die auf Bundesebene herrscht. Ein Zahnarzt ohne Krankenkassenzulassung bekommt das Geld nicht von der Krankenkasse, sondern vom Kunden selbst gegen eine Rechnung. Die Beträge muss er einer vom Staat festgelegten Kostentabelle entnehmen. Die Rechnung muss ebenfalls eine genaue Auflistung der gemachten Tätigkeiten zeigen.