Meisterliche Zahntechnik
Kostenübernahme
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Kostenübernahme

Wenn man ein typischer Angstpatient ist, werden die vollen Kosten für die Therapie, zu der Bekämpfung der Angst erstattet oder sofort an den Therapeuten gezahlt. Die Kosten für einen Eingriff mit der Zahnspange muss man in erster Linie selbst Zahlen. Es gibt eine Regelung für diese Kosten. Bis zu dem Vollendenden achtzehnten Lebensjahr werden die Kosten für eine Zahnspange von achtzig Prozent übernommen, die andern zwanzig Prozent bekommt man erst nach erfolgreicher abgeschlossener Behandlung. Bei Kindern werden zuerst neunzig Prozent dieser Kosten übernommen und dann die restlichen zehn Prozent gezahlt. Es werden keine Kosten übernommen, wenn die Fehlstellung der Zähne nicht schwerwiegend genug sind. Dieses Zählt dann unter eine schönheits- Veränderung. Ab dem neunzehnten Lebensjahr muss man alles selbst für die Zahnspange zahlen. Man bekommt nichts mehr wieder egal ob man die Behandlung erfolgreich zu ende führt oder man bricht sie nach einer zeit ab. Wenn ein Zahnersatz benötigt wird, wird dieser nicht über die Krankenkasse gezahlt, wenn es nicht zwingend notwenig ist. Die Kosten dafür müssen selbst übernommen werden. Die private Zahnversicherung würde ein teil der Kosten übernehmen. Diese muss privat bezahlt und beantragt werden, bei einer Versicherung nach ihrer Wahl, oder beim Experten für Zahnzusatzversicherungen www.hanswaizmann.de. Je aufwendiger der Zahnersatz ist, des so höher sind die anfallenden Kosten für die Patienten. Sie müssen Material-, Labor- und Lohnkosten übernehmen. Ist ein Zahnersatz zwingend notwendig, beteiligt sich die Krankenkasse mit bis zu fünfzig Prozent den Aufgezählten Kosten. Man sollte regelmäßig zum Zahnarzt gehen und sich ein Bonusheft geben lassen, je länger sie jedes Jahr zum Zahnarzt gehen, je mehr werden sie bei dem Zahnersatz bezuschusst. Eine Kostenübernahme muss in schriftlicher Form sorgfältig, ordentlich und korrekt an die Krankenkasse gestellt werden.