Kostenübernahme
Wenn man ein typischer Angstpatient ist, werden
die vollen Kosten für die Therapie, zu der Bekämpfung der Angst
erstattet oder sofort an den Therapeuten gezahlt. Die Kosten für
einen Eingriff mit der Zahnspange muss man in erster Linie selbst
Zahlen. Es gibt eine Regelung für diese Kosten. Bis zu dem
Vollendenden achtzehnten Lebensjahr werden die Kosten für eine
Zahnspange von achtzig Prozent übernommen, die andern zwanzig
Prozent bekommt man erst nach erfolgreicher abgeschlossener
Behandlung. Bei Kindern werden zuerst neunzig Prozent dieser
Kosten übernommen und dann die restlichen zehn Prozent gezahlt. Es
werden keine Kosten übernommen, wenn die Fehlstellung der Zähne
nicht schwerwiegend genug sind. Dieses Zählt dann unter eine
schönheits- Veränderung. Ab dem neunzehnten Lebensjahr muss man
alles selbst für die Zahnspange zahlen. Man bekommt nichts mehr
wieder egal ob man die Behandlung erfolgreich zu ende führt oder
man bricht sie nach einer zeit ab. Wenn ein Zahnersatz benötigt
wird, wird dieser nicht über die Krankenkasse gezahlt, wenn es
nicht zwingend notwenig ist. Die Kosten dafür müssen selbst
übernommen werden. Die private Zahnversicherung würde ein teil der Kosten
übernehmen. Diese muss privat bezahlt und beantragt werden, bei einer
Versicherung nach ihrer Wahl, oder beim Experten für Zahnzusatzversicherungen
www.hanswaizmann.de. Je aufwendiger der
Zahnersatz ist, des so höher sind die anfallenden Kosten für die
Patienten. Sie müssen Material-, Labor- und Lohnkosten übernehmen.
Ist ein Zahnersatz zwingend notwendig, beteiligt sich die
Krankenkasse mit bis zu fünfzig Prozent den Aufgezählten Kosten.
Man sollte regelmäßig zum Zahnarzt gehen und sich ein Bonusheft
geben lassen, je länger sie jedes Jahr zum Zahnarzt gehen, je mehr
werden sie bei dem Zahnersatz bezuschusst. Eine Kostenübernahme
muss in schriftlicher Form sorgfältig, ordentlich und korrekt an
die Krankenkasse gestellt werden.